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Mietobergrenzen der Realität anpassen


Die Mietobergrenzen für Empfänger von ARGE- und Grundsicherungsleistungen sind viel zu niedrig angesetzt. Man zwingt Menschen so, in Ghetto-Ecken zu leben oder aber die Differenz zur nicht voll übernommenen Miete noch vom ARGE-Satz abzweigen zu müssen. Das kann so nicht weitergehen. Es muss endlich mal eingesehen werden, dass die meisten Mietwohnungen viel teurer sind als die Mietobergrenzen, die man den armen Leuten aufzwingt.

Bitte für mich formulieren. Danke. Renate


Diskussionen

  • Unser Wirtschaftssystem fördert eine immer weiter gehende Individualisierung. Es sollen immer mehr Einzelhaushalte entstehen.

    Jeder Einzelhaushalt benötigt z.B. eine eigene Waschmaschine, einen eigenen Stromanschluss, ein eigenes Telefon usw.

    Für die Wirtschaft ist diese Entwicklung ideal, da sich dadurch der zur Verfügung stehende Markt stetig vergrößert. Gleichzeitig entsteht eine zunehmende Vereinzelung der Menschen. Die Gesellschaft entsolidarisiert sich zunehmend. In großen Städten leben die Menschen stark isoliert; niemand weiß mehr um den anderen. Hierdurch verliert der einzelne immer mehr den Schutz der Gemeinschaft.

    Dieser Trend wird sich solange fortsetzen, bis jeder Mensch nur noch eine maximal entsolidarisierte Kundennummer ist.

    Gleichzeitig verknappen sich immer mehr die Ressourcen zu denen auch der Wohnraum gehört. Knapper Wohnraum führt zu steigenden Mieten, somit sind die Mietpreise ein Maß für die Vereinzelung. Wenn dies so gewollt ist, hat das System in jedem Fall für die Bezahlbarkeit des Wohnraums zu sorgen.

    Entweder durch entsprechende Einkommen, oder durch angemessene Zuschüsse.

    Die unangemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Miethöhe ist nicht nur bei den direkten Mietzuschüssen zu beobachten, sondern ist auch bei Unterhaltsberechnungen maßgeblich.

    Für Unterhaltsberechnungen gilt in Deutschland die "Düsseldorfer Tabelle" als Grundlage. Auch schon an dieser Stelle ist dieses Phenomen zu beobachten. In ihr werden Wohnkosten pauschal für die gesamte Republik festgesetzt.

    Diese Pauschalisierung ist natürlich völliger florenz, weil diese Tabelle nur für Düsseldorf gelten kann und nicht beispielsweise für München oder Bremen.

    Die Wohngeldtabelle ist zumindest differenzierter. In ihr sind unterschiedliche Mietpreiszonen definiert. Dies wäre für die "Düsseldorfer Tabelle" ebenfalls notwendig.

    In jedem Fall sind die Berechnungsgrundlagen nicht mehr aktuell egal ob Wohngeld, Unterhalt oder BaföG. Aus diesem Grund ist dieser Vorschlag richtig und unterstützendswert.

  • Einbinden könnte man Themen wie dieses z. B. bei den Normen irgendwie im Bereich V(1)

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