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Mindestbeteiligung bei Abstimmungen?


Einführung einer Mindestbeteiligung bei Abstimmungen ergänzend zu dem Mindestquorum (derzeit einfache Mehrheit)


Diskussionen

  • rharbarth ist dafür
    +2

    Der Vorschlag ist sinnvoll, der vorgeschlagene Wert sollte aber auf 30% angehoben werden

  • Hallo!

    Nach meinem Verständnis ist dies die elektronische Programm-Debatte.

    Welche Stelle im Programm möchtest Du mit diesem "Punkt" ändern / erweitern / streichen?

    Ich weiß nicht was das hier soll?

  • joschie99 ist dafür
    +1

    Meines Erachtens sollte hier eine Mindestbeteilung von 50 Prozent der Wahlberechtigten besonders bzgl. Volksabstimmungen Anwendung finden. Da ansonsten nicht die nötige Representativität gegeben ist.

    Argumentationshilfe: Bayrische Volksabstimmung zum absoluten Rauchverbot in der Gastronomie vom Juli 2010. (Wahlbeteiligung: 39 Prozent)

  • Erdmaennchen ist dafür
    +1

    Natürlich (!)

    • reicht für ernstzunehmende Beschlüsse eine einfache Mehrheit der gerade zufälligen Teilnehmermenge nicht aus.
    • ist die beschlusstragende "Mindestbeteiligung" von der Mitgliederzahl der Organisation abhängig - sollte also beim Anlegen eines Entwurfs festgelegt werden können.
  • Deichschuetzer ist dagegen
    +1

    Irgendwas stimmt hier nicht.

  • Wozu ist das gut? Es verhindert, dass Beschlüsse gefasst werden, wenn nicht alle da sind? Kannst Du die Intention dazu erläutern.

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