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Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


Als erstes soll unser Programm klar aussagen, dass wir uns zu dem Grundgesetz Deutschlands bekennen und das unser politisches Handeln innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens zu verstehen ist. Das Grundgesetz garantiert alles wofür wir uns einsetzen: Menschenrechte, Demokratie, Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft und letzendlich soziale Gerechtigkeit. Ausarbeitung einer Verfassung die eine Änderung des Grundgesetzes nur mit der Zustimmung der Mehrheit des Volkes zulässt


Diskussionen

  • AxelHildebrandt ist dafür
    +4

    Das Grundgesetz birgt alle Prämissen für einen Demokatischen Sozialismus. Das es zuweilen andes gedeutet wird, ändert daran nichts. Und dass es besser sein könnte, als gut, ist für mich kein hinreichender Grund gegen ein linkes Bekenntnis zu ihm. DIE LINKE als "Verfassungsschutz-Partei" wäre natürlich eine Provokation, aber eine positive.

    • Das wäre von der Botschaft her doch schon ein Vorschlag, der in die Präambel Eingang finden könntet ...

  • Da Grundgesetz braucht nicht angegriffen werden. Wer das tut gefährdet auch die Position und Existenz der Linken. Das Grundgesetz schreibt wie bekannt und hier schon bestätigt auch nicht die Wirtschaftsform vor. Der demokratische Sozialismus widerspricht dem Gundgesetz nicht, Eher ist festzustellen, dass es bisher ungenügend umgesetzt und praktiziert wurden, dass die neoliberalen Regeirungen versuchen es im Kern zu verändern, gegen es verstossen.

  • Deichschuetzer ist dafür
    +1

    Ich möchte noch einen drauf setzen:

    Art 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    Ohne Moos nichts los.

    Durch die Subventionierung der Spekulation
    die dadurch hervorgerufene Überschuldung der Öffentlichen Haushalte
    und die Schuldenbremse
    beraubt sich die parlamentarische Demokratie sämtlicher Handlungsmöglichkeiten
    ( Oskar und Heiner Flassbleck haben Ähnliches gesagt ).

    Die aktuelle Haushaltdebatte im BT wird zu leerem Geschätz,
    wenn die Bürgschaften für die Spekulationsbanken in Anspruch
    genommen werden.
    Wir fordern die sonstigen Parteien auf,
    mit uns den Parlamentarismus zu verteidigen!

    $$$$$$$$$$

    Diese Banken sind natürlich nicht systemrelevant
    weil sie nicht in die Realwirtschaft investieren.
    Wann wird der nächste EU-Staat angegriffen
    und wann flüchten sich alle Nationen in Protektionismus
    und die EU bricht auseinander?

    esse delendam
    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die "Investment-Banken" zerstört werden müssen.
    Diese Banken investieren nämlich nicht in reale Werte,
    sondern erzielen offensichtlich nur Scheingewinne.

  • dbraun ist dagegen
    +1

    Ein ausdrückliches Bekenntniss zum Grundgesetz im Parteiprogramm ist meine erachtens nicht nötig. Ganz im Gegenteil hat es etwas zwiespältiges: Es wirkt als hätte es DIE LINKE (als demokratische Partei) nötig sich in ihrem Parteiprogramm noch einmal zum Grundgesetz bekennen zu müssen. Es geht meiner Meinung nach bereits aus dem Gesamtwerk hervor, dass wir eine Partei sind, die den demokratischen sozialen Umbau unserer Gesellschaft hin zu einer gerechteren Gesellschaft zwar vorantreiben, ihn aber nicht gewaltsam schaffen wollen. Aber genau das suggeriert das ausdrückliche Bekenntniss zum Grundgesetz und ist Wasser auf den Mühlen unserer Kritiker.

  • Deichschuetzer ist dafür
    +1

    An gerrih:
    Das GG darf nicht angegriffen werden.
    Wir schützen es innerhalb und außerhalb der Partei,
    nicht die politische Schnüffel-Polizei genannnt Verfassungsschmutz.
    An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den BND loben:
    Die haben nämlich auch Finanzschädlinge auf dem Kieker.
    Es gibt eben nicht nur "Rechts-und Linksextremisten", sondern auch "Marktradikale".

  • Deichschuetzer ist dafür
    +1

    Re: 0 Präambel – dafür steht DIE LINKE * Selbstbestimmung des Volkes und nicht des Großen Geldes

    Unser Grundgesetz wurde oft verwässert, aus Granit ist aber ihr Kern:

    Die Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ – BVerfGE 2, 1, 12 f.

    Verfassungsgericht im Jahr 1952

    Wir fordern die Selbstbestimmung des Volkes und nicht des Großen Geldes.

    Re: III (0) Demokratischer Sozialismus im 21. Jahrhundert § Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

    (1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.

    (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich diesem Ideal.

    Daran möchten wir die sonstigen Parteien erinnern.

    Ein wundervolles Beispiel von Gegenseitigem Nutzen ist die Freie Softwäre- Bewegung von Richard Stallmann. Der Urheber behält alle seine Rechte und beschenkt mit seinem Qualitätsprodukt die Welt! Diese Assoziation (Zusammenschluss) freier Produzenten verdient unsere massive materielle Unterstützung, bevor sie von Konzernen eingekauft und in ihr Gegenteil verkehrt wird.

  • mir fallen dazu zunächst einmal nur einige Fragen ein:

    • Alles andere als eine "positive Bezugnahme" auf das GG - ob nun ausdrücklich formuliert oder nicht - wäre wohl parteienrechtlich problematisch, so gesehen wird man überlegen dürfen, ob eine entsprechende Verbeugung einen darüber hinausgehenden politischen Nutzen hätte: hier wurde von "Knalleffekt" gesprochen, gibt es andere?

    • Was ist der "Geist des Grundgesetzes"? Kann man von einer Interpretation des Textes auf seine Rolle in der sozialen Praxis schließen? Was ist nur zum Beispiel mit den Änderungen des GG, die von links heftig und zu Recht kritisiert wurden: etwa Asylrecht?

    • Bezugnahmen auf das GG gibt es in den Eckpunkten bereits, allerdings konkret auf Artikel bezogen, bzw. als Zielsetzung, die verfassung zu erweitern bzw. zu renovieren. Hier anknüpfend: Es gibt gerade aus der Linken jede Menge Anträge/Forderungen, das GG zu ändern. Ist also die Verfassung gar nicht so toll, als dass man sich auf sie eigens in einem Programm beziehen müsste?

    • Der Begriff der "Würde des Menschen", aus dem, so der Formulierungsvorschlag, sich gesellschaftliche und politische Ziele der Linken ableiten ließen, ist keineswegs unumstritten - jedenfalls gibt es immer wieder Debatten darüber, was mit dieser staatsrchtlichen Zweckformel eigentlich gemeint ist, wo die Grenzen liegen usw. Zuletzt war das insbesondere in medizinethischen Fragen ein Thema.

    • Wenn von "Staatszielen" etc. die Rede ist, wird man auch etwas über den "Staat" sagen müssen. Der ist ja keine "objektive Form", sondern Ausdruck von Verhältnissen. Es gibt zudem eine linke Kritiktradition, die unermüdlich auf das untrennbare Aufeinanderbezogensein von "bürgerlichem Staat" und Kapitalismus hinweist. Dass "Staatsziele" wie "Sozialstaat" und "Demokratie" nicht in dem von vielen erhofften Maße verwirklicht sind, hat Gründe, die außerhalb des Verfassungstextes und seiner "Anwendung" liegen.

    • Mal ehrlich, die Verfassung hat nichts mit 'den Verhältnissen' zu tun und die mangelnde Verwirklichung von Forderungen der Verfassung und insbesondere die falsche Interpretation oder beabsichtigte Verzerrung des Textes durch (rechte) Tagespolitik wären umso mehr ein Grund, sich auf die Verfassung zu berufen.

      Die 'Würde des Menschen' in diesem Zusammenhang als eine bloße "staatsrechtliche Zweckformel" zu bezeichnen, finde ich auch eher na, ja.

      Es liest sich ein wenig, als ob du einen Groll gegen die Politik dieses Staates auf dessen Verfassung übertragen würdest. Damit gibst du meiner Meinung nach ein sehr mächtiges Instrument der politischen Auseinandersetzung nicht nur aus der Hand, sondern überlässt das Feld hier kampflos dem Gegner - der uns ohnehin gerne als Verfassungsfeinde darstellen will, und das obwohl er selbst Schindluder mit dem GG treibt.

  • Mark Seibert ist dafür
    +1

    Hat jemand eine Formuierungsidee, die man als Umsetzung nehmen kann? Soll das in die Präambel oder woanders rein?

  • Also nachdem unlängst das Grundgesetz mit Verlaub geändert wurde, um etwas durchzusetzen, was vorher dagegen verstoßen hat .. keine schlechte Idee bzw. vielleicht sollte man betonen, das Grundgesetz so zu lassen, wie es ist und nicht anzutasten.

    Ich sehe das auch so, dass in diesem Staat oft sogar von Staats wegen gegen das Grundgesetz verstoßen wird und es wäre wünschenswert, wenn es anders wäre.

    • Die Linke bekennt sich zum Grundgesetz. es stünde ihr schlecht an es zu ändern. Obgleich dieses schon von den herrschenden Parteien still und heimlich unterlaufen und geändert wurde. Nun ein Punkt ist noch offen, die Erklärung einer Verfassung nach der Wiedervereinigung durch Volksabstimmung, wie es im Artikel 146 des Grundgesetzes gefordert wird und bislang verweigert wurde.

  • Schwob ist dagegen
    0

    Sehe absolut keinen Grund dazu, ein Bekentniss zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (erste 20 Artikel des GG) reicht völlig aus.

    Ich will das GG nicht schlechtreden, im Gegenteil, aber: 1. Es ist eben keine Verfassung, da das Volk nie darüber abstimmen durfte. 2. Das GG war ursprünglich als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung gedacht. Das zeigt auch der letzte Artikel des GG, dort hieß es bis 1990: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Nach der Widervereinigung wurde der Artikel mit einem Halbsatz ergäntzt der besagt dass das GG für das wiedervereinigte Deutschland gilt bis eine vom Volk beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

    Außerdem garantiert das GG laut Bundesverfassungsgericht eben nicht wie behauptet die soziale Marktwirtschaft. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 70ern klar festgestellt dass das GG keine Wirtschaftsform vorschreibt sondern wirtschaftspolitisch neutral ist und die Wirtschaftspolitik allein den durch die im GG garantierten Grundrechte und des Rechts- und Sozialstaatlichkeitsprinzip beschränkt wird.

    Und die Realität zeigt leider auch dass das Grundgesetz die genannten Vorzüge leider nicht ausreichend genug garantiert.

    Und zu guter letzt: Warum sollten ausgerechnet wir uns zum GG bekennen während die anderen Parteien selbiges schon X mal geändert haben und ständig Gesetze beschließen die im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt werden?

    Wär eher da dafür eben sich für die längst überfällige Verwirklichung des Art. 146 auszusprechen, also dafür dass das Volk sich eine Verfassung gibt. Was kann demokratischer sein als das? Und wie gesagt, ich find das GG ja auch gut, das Volk kann ja auch schlicht das GG als Verfassung beschließen. Aber es sollte eben vom Volk beschlossen werden, erst dann sehe ich einen Anlass dazu sich auch zur Verfassung zu bekennen.

  • MartinHilbig ist dagegen
    0

    einige Einwände:

    a) Thema Menschenrechte: Es werden nur die Menschenrechte umgesetzt, die sich auch im Kapitalismus verwirklichen lassen (z.B. ein Recht auf Arbeit wäre ja auch als universelles Menschenrecht denkbar).

    b) Thema soziale Marktwirtschaft: Eine Marktwirtschaft wird im Grundgesetz nicht festgeschrieben. Sie ist nur durch viele andere Stellen nahegelegt und es besteht immer die Gefahr, dass sie festgeschrieben wird. Wenn dann ein Bekenntnis zum Grundgesetz im Programm steht, kann sich ein nicht geringer Teil der Mitglieder mit diesem nicht mehr identifizieren.

    c) Es reicht aus, durch die Definition der eigenen Forderungen und Werte, die man vertritt, den Bezug zum Grundgesetz herzustellen ohne explizite Formulierung. Man muss schon gucken, ob das eigene Wollen mit dem Grundgesetz deckungsgleich ist oder nicht. Wo das nicht so ist, muss man versuchen, das Grundgesetz auf demokratische Weise zu ändern.

    d) Ich habe schon in der Schule formelhafte Bekenntnisse zur FDGO gehasst. Wir wohnen doch nicht in einem totalitären Regime, wo man den Herrschenden immer wieder vorprabbeln muss, dass man zum aktuellen System steht. Denn wenn einem in einer Demokratie etwas nicht passt, versucht man dies zu ändern, Grundgesetz hin oder her.

  • MichaB ist dagegen
    0

    Wieso. Das ist dieser gleiche Blödsinn, wie diese eigentümliche Bekenntnisse im Europawahlkampf: Wir sind Europäer Ja, das sind wir. Und nun. Die Aussage hat auch nicht mehr mit dem Programm zu tun, wie das Bekenntnis, dass ich Säugetier, Deutscher oder Staatsbürger mit hessischen Migrationshintergrund bin.

    In politische Auseinandersetzung gibt es Normierungen. Solange dafür eine Hegemonie besteht. Dreht sich der Wind, dann sind die Normierungen obsolet und werden durch neue ersetzt.

    • Das ist, mit Verlaub gesagt, keine angemessene Einschätzung des Themas. Die Verfassung der BRD gibt die Grundlagen unseres politischen Systems vor und ist nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit, wo es die Menschenrechte betrifft sogar gar nicht änderbar. Und das ist gut so.

      Das hat nichts mit 'Normierungen' zu tun, sondern mit Grundrechten und Grundregeln. Die Verfassung ist langlebiger - und wichtiger - sogar als unser eigenes Parteiprogramm. Insofern sie keine Absichtserklärung darstellt, sondern einklagbare Normen und Rechte.

      Sich auf die Verfassung zu beziehen, macht in mehrerlei Hinsicht Sinn. Erstens können wir darauf aufmerksam machen, dass andere Parteien das auch von ihnen angeblich hochgehaltene Grundgesetz potenziell verletzen; Stichwort 'Menschenwürde'. Zweitens tut es uns gut. Drittens sollte es uns endlich von dem Verdacht befreien, eine extremistische Partei zu sein.

      • Grundrechte und Grundregeln sind gesellschaftliche Normierungen.

        Zu Erstens: Die Verletzung von Rechtsgütern kannst Du auch ohne solche Treueschwüre geltend machen. Zu Zweitens: Ricola tut gut aber doch nicht Beschwörungen auf ein Grundgesetz, dass eh für Sonntagsreden gut ist. Zu Drittens: Das ist - mit Verlaub gesagt- unangemessen naiv.

        • "Grundrechte und Grundregeln sind gesellschaftliche Normierungen."??!?

          Das wirft zwei völlig verschiedene Dinge durcheinander. Normen sind fakultativ und nicht formuliert, Rechte und Regeln sind schriftlich festgehalten und werden durch staatliche Gewalt durchgesetzt. Oder, um es einmal umzudrehen, wenn das Grundgesetz nicht so wirksam wäre, würden nicht so viele Leute versuchen, es zu ändern.

          Du liegst nicht richtig in der Annahme, dass ich etwas zu blauäugig die Bedeutung der Verfassung betone. Aus eigener Arbeit zum Thema 'Umgehen von Verfassungsartikeln durch politische Praxis' kann ich berichten, dass  es in einer (nicht nur nominalen, versteht sich) Demokratie zwar möglich ist, einzelne Verfassungsbestimmungen auszuhebeln; dies ist jedoch ein mühsamer und oft über Jahrzehnte kaum merklich ablaufender Prozess, der so auch nur möglich ist, wenn keine Normenkontrolle durch eine mit einem Mindestmaß an Unabhängigkeit ausgestattete Verfassungsgerichtsbarkeit vorgesehen ist oder dieses Gericht nicht angerufen wird (aus welchen Gründen auch immer). In der BRD wird das Bundesverfassungsgericht als Normenkontrollinstanz regelmäßig und mit vorweisbaren Erfolgen auf Seiten der Kläger angerufen.

          Ich glaube, deine Ansichten zu dem Thema sind empirisch widerlegbar; aber selbstverständlich darf man eine 'Meinung' auch einigermaßen unabhängig von der Realität pflege.

          Mal als Parabel; ohne die LINKE würden die Rechte der sozial Schwachen in der BRD weniger berücksichtigt; aber die LINKE ist auch nicht mehr als einer der Spieler auf dem politischen Spielfeld. Der Ausfall würde unsere Seite schwächen, aber das Spiel ginge weiter. Ohne das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz stünden wir jedoch ohne Regeln und ohne Schiedsrichter da. Was dann passiert, kannst du in so genannten 'failed democracies' beobachten. Sagen wir mal, als linke Minderheit säßen wir nicht in Parlamenten, sondern ruckzuck im Knast oder Schlimmeres. Zu glauben, dass sich die Spieler in Abwesenheit eines Schiedsrichters, ja sogar in Abwesenheit von ausformulierten Regeln größenteils unverändert verhalten würden - nur aufgrund von "gesellschaftlichen Normierungen" - das ist wirklich fahrlässig naiv.

          Gerade als LINKE sollten wir sehr, sehr froh über diesen Glücksfall einer ausgewogenen und, was die Grundrechte angeht, anspruchsvollen Verfassung sein; Nonchalance ist an dieser Stelle ein Zeichen von Kurzsichtigkeit.

          • Normen sind fakultativ und nicht formuliert?! Woher kommt den diese Definition? Das würde mich mal außerhalb der Diskussion interessieren.

            Das Grundgesetz hat seit Inkrafttreten mehrfach grundlegende Änderungen erfahren. Dito die Verfassungswirklichkeit in diesem Land. Nachweisbare Erfolge kann ich da erkennen. Und der Glaube an eine empirische Beweisführung ist noch kein Beweis. Aber selbstverständlich darf mensch eine "Meinung" haben und Behauptungen aufstellen ohne jegliche Beweisangebot.

            Mit wird ein wenig klar, dass Deine Argumentation so in dieser Gesellschaftsformation verfangen ist, dass Du diesen Schwur auf das Grundgesetz brauchst. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen sind in Deinem Verständnis von Parteiprogramm gar nicht vorgesehen.

            Da ist der Dissens tiefer: Ich will ein Programm dass diese System überwindet und dafür um die Hegemonie kämpft.

            • Normen "sind (äußerliche) Erwartungen der Gesellschaft an das Verhalten von Individuen in unterschiedlicher Verbindlichkeit". Na gut, Wikipedia mag nicht das Maß aller Dinge sein, aber ich habe weder den großen noch den kleinen 'Nohlen' (Lexikon der Politikwissenschaft) bei der Hand. Es wird aber selbst aus dieser Wikipedia-Definition deutlich, dass Normen ein so weiter Begriff sind, dass es Blödsinn ist, bei der Verfassung (und besonders bei den NICHT veränderbaren Abschnitten der Verfassung) von einer Norm zu reden. Das GG ist ungefähr das Persistenteste, was wir an Gesetzen haben; ein Teil davon ist Granit und auf die Dauer des politischen Systems hin ausgelegt.

              Je nach wissenschaftlicher Disziplin kannst du natürlich Gesetze als mehr oder weniger scharf getrennt von Normen betrachten; ich komme hier halt aus der politischen Ecke und habe eine ziemlich genaue, scharf umrissene Defintion von Normen bzw. Gesetzen im Kopf. Soziologen mögen da anders drauf schauen.

              Von Normen gab es in der Geschichte oft zeitgleich gegenläufige, auf die man sich berufen konnte. Einfachstes Beispiel: Unter Berufung auf die Bibel kannst du die verschiedensten Auffassungen vertreten, weil das Buch in sich widersprüchlich ist. Da aber die dahinter stehende Autorität, zumindest bis zum 19. Jahrhundert, weithin anerkannt wurde, konnten Individuen sehr wohl entscheiden, ob sie meinethalben die Anerkennung weltlicher Ordnungen daraus lasen ("Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.") oder Aufrufe zur Revolution ("Eher kommt ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass ein reicher in den Himmel kommt."). Die Bibel hat sowohl die Grundlage für Kommunen ohne Privateigentum abgegeben als auch für die Entwicklung des modernen Kapitalismus (Calvinismus) die Grundlagen geschaffen.

              Oder aktuell: Die CDU kann sich, je nach Gelegenheit, auf die widersprüchlichen Normen des Christentums und des Manchester-Kapitalismus berufen. Ich glaube, du siehst die Dinge etwas (= sehr viel) zu einfach, wenn du hier nur den Kampf zweier widerstreitender Systeme bzw. potenzieller Hegemonen zu sehen scheinst.

              Wenn du mit dem System, das du überwinden willst, die liberal-demokratische Verfassung der BRD meinst, bist du dann nicht eigentlich in der falschen Partei...? Um den Kapitalismus abzuschaffen, müssen wir die Verfassung nicht mal ein klitze-kleines bisschen ändern; die Wirtschaftsform ist darin nicht festgeschrieben.

              Nein, um eine Hegemonie möchte ich auch nicht kämpfen, falls du damit die Diktatur des Proletariats o. Ä. meinst. So weit möchte ich das System bestimmt nicht überwinden, nein.

              Da wir pluralistisch sind, können wir gar nicht auf Hegemonie aus sein. Höchstens auf Regierung.

              • @christian Wenn Du schon Wikipedia bemühst, dann bitte: " Norm ....eine rechtliche Vorschrift, Rechtsnorm. Deine Aussagen von "fakultativ und nicht formuliert" Und mit der hierarchische Ordnung der Rechtsquellen (Normenhierarchie) können sich natürlich auch Politikwissenschaftler beschäftigen. Ich wäre nur sehr dafür, dass Argumente vorgetragen werden und nicht Nebelkerzen. Das ist unwissenschaftlich und schlechter Stil.

                Ich sehe die Dinge einfach. Nein. Ich ordne einen Parteiprogramm eine Funktion zu. Und dem Kampf um Hegemonie (nach Gramsci) als undemokratisch zu verunglimpfen, dass lässt mich nur den Kopf schütteln. Mit System meine ich den Kapitalismus. Wenn Deine Definition des liberal-demokratischen Systems die politikwissenschaftliche ist, dann auch die, denn diese enthält den "die unsichtbare Hand des Marktes". Besonderen Dank für Deine Infragestellung meiner Mitgliedschaft. Diese Form der von Dir gepflegten Diskussionskultur legt mir nahe, Dir jetzt nicht die Fundstellen für Hegemonie näher zu bringen. Dein Schlusssatz: "da wir pluralistische sind, können wir gar nicht auf Hegemonie aus sein. Höchstens auf Regierung." bedarf keines Kommentars.

                • politikwissenschaftliche ist, dann auch die, denn diese enthält >>den "die unsichtbare Hand des Marktes"

                  HUST

                  Lies mal den Unterschied zwischen Liberalismus (Politik) und Liberalismus (Wirtschaft) nach, dann sprechen wir weiter...

                  • @Christian ich habe die politikwissenschaftliche Definition des liberal-demokratischen Systems benutzt. Aber lass uns das mal lieber beenden.

  • gabybraun ist dafür
    0

    Auf jeden Fall in die Präambel.

    • Na gut, dann bin ich mal so frei und wage mich als erster mit einem Vorschlag aus den Büschen.

  • Ich finde die Idee grundsätzlich ausgezeichnet und wäre gespannt, was andere dazu sagen. Andere politische Parteien machen das natürlich auch, aber bei uns hat es schon noch einen gewissen Knalleffekt. ;-)

    Möchtest du nicht vielleicht einen Formulierungsvorschlag machen?

  • Mischa ist dagegen
    -1

    Ein Bekenntnis zum Grundgesetz ist ein vorauseilender Gehorsam gegenüber den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Keineswegs ist das Grundgesetz und seine Interpretation ein Status Quo an dem eine sozialistische Linke festhalten kann. Eine Nichterwähnung des Grundgesetzes ist nicht automatisch als verfassungsfeindlich auszulegen und mir ist nicht bekannt, daß andere Parteien ein Bekenntnis zum Grundgesetz im Parteiprogramm verankert haben. Sicherlich gibt es viele Stellen im Grundgesetz, auf die sich Linke gerne positiv berufen, z.B. Artikel 14 Abs. 3 und Art. 15 (Enteignung und Sozialisierung). Doch dabei wird immer der Pferdefuß dieser Artikel vergessen (z.B. geplante Enteignung von Boden zur Nutzung als Atommülllendlager in Gorleben). Letztlich sind es nicht die Bestimmungen des Grundgesetzes sondern die gesellschaftliche Macht, die über die Auslegung des Rechts entscheiden. Zudem wird im Grundgesetz die Regierungsform als parlamentarische Demokratie festgelegt. Dies ist immer eine bourgeoise Form der Herrschaft und steht im Widerspruch zur in sozialistischer Tradition gehörenden Rätedemokratie. Keineswegs steht eine rätedemokratische Revolution in naher Zukunft an, aber ein Bekenntnis zum Grundgesetz fixiert die Partei auf die parlamentarische Demokratie und verneint die Möglichkeit der Rätedemokratie. Wer sich zum Grundgesetz bekennt impliziert ein Bekenntnis zum Parlamentarismus ohne sich der Diskussion darüber auszusetzen. Ein Parteiprogramm (jenseits der normativen Vorschrift im Parteiengesetz) ist immer auch eine Grundlage der innerparteilichen Politikgestaltung, dagegen wäre eine Aufnahme des Grundgesetzes in das Parteiprogramm rechtspositivistisch, da über deren Inhalt nicht diskutiert werden kann, sondern eine normative Festlegung ist. Wie kann über eine Änderung des Grundgesetzes in der Partei diskutiert werden, wenn das Bekenntnis zum Grundgesetz verbindlich ist? Jeglicher Änderungswunsch würde dem Bekenntnis zuwiderlaufen. Zudem wäre ein Bekenntnis zum Grundgesetz (in der heutigen Form) auch ein Bekenntnis beispielsweise zur Bundeswehr und zur Wehrpflicht, auch diese ist im Grundgesetz festgeschrieben. Ist dies mit den friedenspolitischen Grundsätzen der Partei vereinbar? Eine Aufnahme des Bekenntnisses zum Grundgesetz muß immer erst die Frage cui bono vorausgehen.

    • Alles gesagt.

    • "Zwischen dem Starken und Schwachen unterdrückt die Freiheit,
      und das Gesetz befreit." Rouseau

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