Verankerung des Laizismus als Politikziel
Nach unserem Verständnis soll ein Parteiprogramm Rahmen und Richtung der Partei DIE LINKE vorgeben. Insofern erfüllt der 1. Entwurf für ein Programm der Partei DIE LINKE Abschnitt IV., Punkt „Kirchen und Religionsgemeinschaften“, diese Anforderungen nicht. Die vorgeschlagenen Formulierungen sind insgesamt diffus, unterwürfig, redundant und ohne eigenständige, erkennbare Richtung. Vor dem Hintergrund der nachfolgenden Analyse schlagen wir folgende Formulierung vor:
„DIE LINKE bekennt sich zur Religionsfreiheit ebenso wie zur strikten Neutralität gegenüber allen Religionsgemeinschaften. Sie betrachtet das religiöse Bekenntnis und dessen Ausübung als individuelles Freiheitsrecht in der Verantwortung des Individuums (Person oder Institution). Sie ist gegen jede Privilegierung und Diskriminierung von Religionsgemeinschaften und fordert von diesen die Achtung und Befolgung aller im Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgegebenen Regelungen. DIE LINKE ist für eine klare Trennung von Staat und Religion im Sinne eines konsequenten Laizismus“.
Diese Formulierung bekundet zunächst die Offenheit der Partei zur Religionsfreiheit, betrachtet dann das Religionsbekenntnis als individuelles Freiheitsrecht, nimmt ferner die Religionsgemeinschaften in die Pflicht und definiert schliesslich das Verständnis der Partei für eine klare Trennung von Staat und Kirche. Die Formulierung hat den Vorteil, richtungweisend zu sein, ohne zukünftige Entwicklungen durch zeitgeistige und im Tagesgeschäft verhafteten Details zu beschweren oder gar zu verstellen. Der Laizismus ist eine in vielen Staaten bereits erfolgreich praktizierte Regel für die Beziehungen zwischen Staat und Religion und basiert auf den Ideen (1871) des Friedensnobelpreisträgers (1927) Fernand Buisson zur klaren Trennung von Staat und Religion mit der Qualifizierung von Religion als reiner Privatangelegenheit. DIE LINKE könnte keinen besseren Protagonisten in dieser Angelegenheit finden. Im Laizismus gibt es keinen Staat als Steuerbüttel einer Religionsgemeinschaft, kein Unter- richtsfach Religion an öffentlichen Schulen (entgegen GG Art.7), keine Frage nach dem Bekenntnis im öffentlichen Bereich, keine Soutane, Nonnenhaube, Turban oder Kopftuch in öffentlichen Schulen und auch keine Zurschaustellung religiöser Symbole in öffentlichen Räumen. Laizismus schliesst nicht aus, dass es fallweise und wenn angebracht Regelungen zwischen Staat und Religion gibt, die aber dann für alle gelten. Laizismus scheint eine bewährte Regelung zu sein (siehe Frankreich), die einen Umgang auf Augenhöhe zwischen Statt und Religion überhaupt erst ermöglicht. Seit Konstantin bis zur französischen Aufklärung bestimmten christliche Vorstellungen übermächtig die Europäische Kultur. Insofern ist die christliche Religion sicher Teil unseres Kulturerbes, aber eben nur ein Teil und nicht pars pro toto. Für DIE LINKE gilt mehr denn je demokratischer Sozialismus und eben Laizismus, um den Prozess der demokratischen Gesellschaftsbildung zu fördern.
aeq ist dafür
Wir dürfen auch nicht vergessen, um was für Summen es hier eigentlich geht, die andernorts deutlich besser angelegt wären: Mit 19,8 Milliarden Euro subventionieren wir die beiden Großkirchen!